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AiP-Zeiten bei Stufenfindung nach TV-Ärzte (TdL)TV-Ärzte §§12,16; TVÜ-Ärzte § 15

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 11 · S. 610 bis 612

Dokument
106557
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2008
Jahrgang 22
Seiten
610 bis 612
Erschienen: 2008-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Zwischen den Parteien ist streitig, ob im Rahmen der Überführung des Arbeitsverhältnisses der Kl. vom BAT in den TV-Ärzte die von ihr vor der Einstellung beim bekl. Land (1.9.2005) und vor ihrer Approbation (8.1.2004) in der Zeit vom 1.7.2002 bis zum 7.1.2004 als Ärztin im Praktikum abgeleistete Tätigkeit bei der Stufenzuordnung nach § 16 des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 30.10.2006 (TV-Ärzte) zu berücksichtigen ist. Das bekl. Land stuft die Kl. in der Entgeltgruppe Ä 1 unter Berücksichtigung ihrer nach der Approbation abgeleisteten Beschäftigungszeit in Stufe 4 ein; die Kl.…

Schlagworte

EINGRUPPIERUNG RECHTSPRECHUNG TÄTIGKEIT ZEIT URTEIL SACHSEN-ANHALT BAT RECHT PATIENTEN ES ANÄSTHESIOLOGIE ARBEITSVERHÄLTNIS MEDIZIN ÄRZTE WAHRNEHMUNG FÜHRUNG