Vergütung von Pausenund Wendezeiten im öffentlichen NahverkehrBMT-G/BMT-G-OAnl. 1 §4; ArbZG §4, §7 Abs. 1 Nr. 2
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 11 · S. 614 bis 615
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kl. ist als Busfahrer bei der Bekl. beschäftigt. Die Bekl. betreibt den öffentlichen Nahverkehr in ihrem Stadtgebiet. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet kraft beiderseitiger Tarifbindung der Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe vom 10. 12. 1990 (BMT-G-O) Anwendung. Der für die im öffentlichen Nahverkehr der Bekl. beschäftigten Arbeitnehmer geltende Dienstplan besteht aus über 50 Dienstplantypen, die alle Arbeitnehmer regelmäßig durchlaufen. Für jeden Dienstplantyp sind Arbeitsbeginn und Arbeitsende festgeleg…