CareLit Fachartikel

Normurheberschaft bei gemischten Vereinbarungen {„Standortsicherungsvertrag)

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 11 · S. 617 bis 618

Dokument
106562
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2008
Jahrgang 22
Seiten
617 bis 618
Erschienen: 2008-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Unterzeichner des Standortsicherungsvertrags wollten durch dessen Nr.2 ersichtlich eine Verpflichtung aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zur Ableistung von 200 zusätzlichen, nicht gesondert zu vergütenden Arbeitsstunden begründen. Dies sollte in der Weise geschehen, dass die Arbeitnehmer im Umfang von bis zu 200 Stunden auf ein mögliches Guthaben auf ihren Arbeitszeitkonto „verzichten und eine durch die Verpflichtung zur Ableistung von 200 zusätzlichen Arbeitsstunden auf ihrem Arbeitszeitkonto möglicherweise entstehende Gleitzeitschuld bis zum 31.12.2004 „aufholen.

Schlagworte

VEREINBARUNG TARIFVERTRAG ARBEITNEHMER PERSONALRAT GEWERKSCHAFT ARBEITGEBER URTEIL RECHTSPRECHUNG PERSONEN UNSICHERHEIT VERSTÄNDNIS ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS Zeitschrift für Tarifrecht München