Urlaubsabgeltung nach zweiter Elternzeit
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 11 · S. 621 bis 623
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kl. war seit 1988 bis Ende 2005 bei der Bekl. beschäftigt. Sie nahm für ihren am 8.10.2001 geborenen Sohn Elternzeit vom 3.12.2001 bis 7.10.2004 in Anspruch. Für ihre am 19.8.2003 geborene Tochter verlangte sie wahrend der ersten Elternzeit eine zweite Elternzeit bis 18.8.2006. Das Arbeitsverhältnis endete mit dem 31.12.2005. Nach dem auf das ArbeitsVerhältnis anwendbaren Tarifvertrag erlöschen alle beiderseitigen Ansprüche, wenn sie nicht binnen zwei Monaten nach dem tatsächlichen Ausscheiden aus dem Betrieb schriftlich geltend gemacht worden sind und innerhalb eines weiteren Monats Klage erhoben wird. Mit…