Zur Aufklärungspflicht und Häufigkeit homologer Bluttransfusionen bei einzeitigen Mammakarzinom-Operationen
B. Gerber, M. Arndt, Camilla Weßelburg, Annette Krause · Geburtshilfe und Frauenheilkunde · 1995 · Heft 10 · S. 572-576
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17.12.1991 (AZ VI ZR 40/91) ist der Operateur zur präoperativen Aufklärung über die Risiken einer möglichen Bluttransfusion verpflichtet. Diese Aufklärungspflicht wird dann relevant, wenn die Transfusionswahrscheinlichkeit 5% überschreitet. Von Januar 1989 bis Dezember 1993 wurden 228 Patientinnen mit einem primären Mammakarzinom in den Stadien pT1 - 3 N0 - 2 M0 einzeitig in unserer Klinik ablativ (n=146) oder brusterhaltend (n = 82) operiert. Für alle Patientinnen waren 1-2 Erythrozytenkonzentrate (EK) bereitgestellt und die Patientinnen aufgeklärt.…