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Kaminski, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2008 · Heft 11 · S. 32 33

Dokument
106629
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Kaminski, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2008
Jahrgang 17
Seiten
32 33
Erschienen: 2008-11-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Mainz rückt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wieder in den Blickpunkt. Betreiber von Pflegeeinrichtungen sollten das Benachteilungsverbot und die diesem zugrunde liegenden Diskrimierungsmerkmale genau kennen, um möglichen Schadensersatzansprüchen zu vermeiden.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER URTEIL SPEZIELLE PFLEGE DISKRIMINIERUNG ENTSCHÄDIGUNG SCHADENSERSATZ RELIGION POLITIK GEWERKSCHAFTEN ARBEITSVERHÄLTNIS SCHWANGERSCHAFT PERSONEN ES LEBEN HÖHE