CareLit Fachartikel
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Kaminski, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2008 · Heft 11 · S. 32 33
Dokument
106629
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Mainz rückt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wieder in den Blickpunkt. Betreiber von Pflegeeinrichtungen sollten das Benachteilungsverbot und die diesem zugrunde liegenden Diskrimierungsmerkmale genau kennen, um möglichen Schadensersatzansprüchen zu vermeiden.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
URTEIL
SPEZIELLE PFLEGE
DISKRIMINIERUNG
ENTSCHÄDIGUNG
Aktuelles
Arbeitsgerichts
Mainz
Rückt
Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz
Wieder
Blickpunkt
Betreiber
Pflegeeinrichtungen