Das Recht der klinischen Forschung, insbesondere im Bereich der Psychiatrie
E. Deutsch · Fortschritte der Neurologie · Psychiatrie · 1996 · Heft 01 · S. 1-7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die Freiheit der Forschung ist in Art. 5 Abs. 3 GG gegenüber staatlicher Gängelung garantiert. Die §§40 ff. AMG enthalten Voraussetzungen für die klinische Prüfung von Arzneimitteln, die von der medizinischen Vertretbarkeit über Zustimmung nach Aufklärung bis hin zur positiven Bewertung durch eine Ethik-Kommission reichen. Von dort aus ist der Weg der Analogie für andere medizinische Forschung geboten, denn Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen sollen auch außerhalb des Arzneimittelwesens gefördert werden. Das internationale Instrument der Revidierten Deklaration von Helsinki des Weltärztebund…