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Das Urteil LSG Baden-Württemberg: SchiedssteLle muss beim externen Vergleich auch tarifgebundene Heime heranziehen
Klie, T. Prof. Dr.; · Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 11 · S. 29 bis 30
Dokument
106673
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gestritten wurde vor dem Sozialgericht um die Frage, ob die beklagte Schiedsstelle die Vergütungssätze für das von der nicht tarifgebundenen Klägerin betriebene Pflegeheim zutreffend festgesetzt hatte. Das Sozialgericht hob den Schiedsspruch auf, da die Schiedsstelle den ihr eingeräumten Beurteilungsspielraum überschritten hatte, indem sie bei dem angestellten externen Vergleich lediglich ebenfalls nicht tarifgebundene Träger einbezogen hatte. Diese Entscheidung hatte vor dem Landessozialgericht Bestand.
Schlagworte
VERGLEICH
SCHIEDSSTELLE
URTEIL
EINRICHTUNG
BADEN-WÜRTTEMBERG
BETREUUNG
PFLEGESATZ
RECHTSPRECHUNG
MENSCHEN
DEMENZ
ZULASSUNG
ES
VERTRAUEN
STEUERN
PFLEGEHEIME
TELEFON