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Das Urteil LSG Baden-Württemberg: SchiedssteLle muss beim externen Vergleich auch tarifgebundene Heime heranziehen

Klie, T. Prof. Dr.; · Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 11 · S. 29 bis 30

Dokument
106673
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T. Prof. Dr.;
Ausgabe
Heft 11 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
29 bis 30
Erschienen: 2008-11-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Gestritten wurde vor dem Sozialgericht um die Frage, ob die beklagte Schiedsstelle die Vergütungssätze für das von der nicht tarifgebundenen Klägerin betriebene Pflegeheim zutreffend festgesetzt hatte. Das Sozialgericht hob den Schiedsspruch auf, da die Schiedsstelle den ihr eingeräumten Beurteilungsspielraum überschritten hatte, indem sie bei dem angestellten externen Vergleich lediglich ebenfalls nicht tarifgebundene Träger einbezogen hatte. Diese Entscheidung hatte vor dem Landessozialgericht Bestand.

Schlagworte

VERGLEICH SCHIEDSSTELLE URTEIL EINRICHTUNG BADEN-WÜRTTEMBERG BETREUUNG PFLEGESATZ RECHTSPRECHUNG MENSCHEN DEMENZ ZULASSUNG ES VERTRAUEN STEUERN PFLEGEHEIME TELEFON