CareLit Fachartikel

Betriebsbedingte Kündigung eines Rettungssanitäters

Rechtsdepesche, Köln · 2008 · Heft 11 · S. 234 bis 235

Dokument
106715
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2008
Jahrgang 5
Seiten
234 bis 235
Erschienen: 2008-11-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Eine betriebsbedingte Kündigung ist nicht sozial gerechtfertigt, solange der Arbeitgeber zum Kündigungszeitpunkt noch in ernsthaften Verhandlungen über die Veräußerung des Betriebs oder der Betriebsabteilung steht oder sich um neue Aufträge bemüht. Dies gilt auch für gemeinnützige Unternehmen (hier: ein gemeinnütziger Verein zur Durchführung von Notfalleinsätzen und qualifizierten Krankentransporten).

Schlagworte

RETTUNGSWESEN KÜNDIGUNG LANDKREIS ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG UNTERNEHMEN ARBEITNEHMER PERSONEN SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS ES SICHERHEIT TRAGEN GANG KOPF Rechtsdepesche