CareLit Fachartikel
Betriebsbedingte Kündigung eines Rettungssanitäters
Rechtsdepesche, Köln · 2008 · Heft 11 · S. 234 bis 235
Dokument
106715
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine betriebsbedingte Kündigung ist nicht sozial gerechtfertigt, solange der Arbeitgeber zum Kündigungszeitpunkt noch in ernsthaften Verhandlungen über die Veräußerung des Betriebs oder der Betriebsabteilung steht oder sich um neue Aufträge bemüht. Dies gilt auch für gemeinnützige Unternehmen (hier: ein gemeinnütziger Verein zur Durchführung von Notfalleinsätzen und qualifizierten Krankentransporten).
Schlagworte
RETTUNGSWESEN
KÜNDIGUNG
LANDKREIS
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
UNTERNEHMEN
ARBEITNEHMER
PERSONEN
SCHREIBEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
SICHERHEIT
TRAGEN
GANG
KOPF
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