CareLit Fachartikel
Delegation einer intravenösen Injektion an eine medizinisch-technische AssistentinZivilrecht
Rechtsdepesche, Köln · 2008 · Heft 11 · S. 240 bis 242
Dokument
106718
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Delegation einer intravenösen Injektion zur Vorbereitung von Diagnosemaßnahmen auf eine erfahrene und fachgerecht ausgebildete medizinisch-technische Assistentin für Radiologie stellt keinen Behandlungsfehler dar, sofern für eine regelmäßige Kontrolle und Überwachung durch den Arzt Sorge getragen wird. Der Patient ist vor der intravenösen Injektion in die Ellenbogenbeuge über das Risiko von Nervenirritationen aufzuklären.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
INJEKTION
BEHANDLUNGSFEHLER
DELEGATION
VERLETZUNG
AUSBILDUNG
EINWILLIGUNG
INJEKTIONEN
TECHNETIUM
ES
BLUTENTNAHME
BERUFSAUSBILDUNG
PRAXIS
ÄRZTE
ORGANISATIONEN
PERSONEN