CareLit Fachartikel

Delegation einer intravenösen Injektion an eine medizinisch-technische AssistentinZivilrecht

Rechtsdepesche, Köln · 2008 · Heft 11 · S. 240 bis 242

Dokument
106718
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2008
Jahrgang 5
Seiten
240 bis 242
Erschienen: 2008-11-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Delegation einer intravenösen Injektion zur Vorbereitung von Diagnosemaßnahmen auf eine erfahrene und fachgerecht ausgebildete medizinisch-technische Assistentin für Radiologie stellt keinen Behandlungsfehler dar, sofern für eine regelmäßige Kontrolle und Überwachung durch den Arzt Sorge getragen wird. Der Patient ist vor der intravenösen Injektion in die Ellenbogenbeuge über das Risiko von Nervenirritationen aufzuklären.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG INJEKTION BEHANDLUNGSFEHLER DELEGATION VERLETZUNG AUSBILDUNG EINWILLIGUNG INJEKTIONEN TECHNETIUM ES BLUTENTNAHME BERUFSAUSBILDUNG PRAXIS ÄRZTE ORGANISATIONEN PERSONEN