CareLit Fachartikel
Inverkehrbringen von Arzneimitteln und Lebensmitteln unter einer gemeinsamen Dachmarke
Meyer, F.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 1 · S. 114 bis 116
Dokument
106772
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pharmaunternehmen bieten zunehmend Arzneimittel und Lebensmittel, insbesondere Nahrungsergänzungs-mittel und diätetische Lebensmittel, unter einer gemeinsamen Dachmarke an. Die Vorteile hierfür liegen auf der Hand. Die Nutzung einer bereits im Markt etablierten Dachmarke erleichtert einem neu gelaunchten Produkt den Markteintritt. Im streng regulierten Gesundheitssektor ist das Inverkehrbringen von verschiedenen Produktgruppen unter einer Dachmarke jedoch nicht ohne Risiko, was insbesondere eine Entscheidung des OLG Köln zeigt.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
UNTERNEHMEN
NAHRUNGSMITTEL
HAMBURG
APOTHEKE
NAHRUNGSERGAENZUNG
APOTHEKEN
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
AUFMERKSAMKEIT
WERBUNG
GESUNDHEIT
KRANKHEIT
PFLANZENÖLE
RECHTSPRECHUNG
APOTHEKER
PRAXIS