CareLit Fachartikel

Inverkehrbringen von Arzneimitteln und Lebensmitteln unter einer gemeinsamen Dachmarke

Meyer, F.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 1 · S. 114 bis 116

Dokument
106772
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Meyer, F.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
114 bis 116
Erschienen: 2008-10-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Pharmaunternehmen bieten zunehmend Arzneimittel und Lebensmittel, insbesondere Nahrungsergänzungs-mittel und diätetische Lebensmittel, unter einer gemeinsamen Dachmarke an. Die Vorteile hierfür liegen auf der Hand. Die Nutzung einer bereits im Markt etablierten Dachmarke erleichtert einem neu gelaunchten Produkt den Markteintritt. Im streng regulierten Gesundheitssektor ist das Inverkehrbringen von verschiedenen Produktgruppen unter einer Dachmarke jedoch nicht ohne Risiko, was insbesondere eine Entscheidung des OLG Köln zeigt.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL UNTERNEHMEN NAHRUNGSMITTEL HAMBURG APOTHEKE NAHRUNGSERGAENZUNG APOTHEKEN NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL AUFMERKSAMKEIT WERBUNG GESUNDHEIT KRANKHEIT PFLANZENÖLE RECHTSPRECHUNG APOTHEKER PRAXIS