CareLit Fachartikel
Im Alter unkündbar?
Morgenthal, P.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2008 · Heft 11 · S. 18 bis 20
Dokument
106859
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Altersgrenze für Hebammen gibt es nicht. Wer aber als angestellte Hebamme in einer Klinik arbeitet, muss sich unweigerlich darauf einstellen, mit Erreichen eines bestimmten Lebensalters diese Beschäftigung aufzugeben. In erster Linie wird dies durch Arbeitsoder Tarifverträge geregelt
Schlagworte
ALTERSPHASE
ALTERSGRENZE
HEBAMME
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
TARIFVERTRAG
ARBEITSVERTRAG
BERATUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERTRAUEN
ARBEITSPLATZ
ZEIT
ES
KRANKENHÄUSER
TOD
ARBEITSLEISTUNG