CareLit Fachartikel
Leistungsangebot für Betreuungseinrichtung muss zwingend Leistungen nach Art, Ziel und Qualität den jeweiligen zu betreuenden Personenkreisen zuordnen
Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt · 2008 · Heft 11 · S. 155 bis 162
Dokument
106890
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Werden in einer Einrichtung für unterschiedliche Personengruppen unterschiedliche Leistungen erbracht, besteht die Notwendigkeit, schon in der Leistungsvereinbarung Konkretisierungen und Differenzierung vorzunehmen und die Leistungen nach Art, Ziel und Qualität den jeweiligen Personenkreisen zuzuordnen. Denn Art, Ziel und Qualität der Leistungen sind von der Bedarfs lage des zu betreuenden Personenkreises abhängig. Auf der Ebene der Vergütungsverein-barung findet abschließend nur noch die Kalkulation der einzelnen Vergütungsbestandteile statt.
Schlagworte
EINRICHTUNG
SCHIEDSSTELLE
ENTSCHEIDUNG
VERGÜTUNG
VEREINBARUNG
LEISTUNG
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG
SOZIALHILFETRÄGER
ZEIT
BEURTEILUNG
ES
RECHTSPRECHUNG
ZULASSUNG
VERTRÄGE
THERAPIE
DOKUMENTATION