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Leistungsangebot für Betreuungseinrichtung muss zwingend Leistungen nach Art, Ziel und Qualität den jeweiligen zu betreuenden Personenkreisen zuordnen

Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt · 2008 · Heft 11 · S. 155 bis 162

Dokument
106890
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2008
Jahrgang 16
Seiten
155 bis 162
Erschienen: 2008-11-01 00:00:00
ISSN
0949-9253
DOI

Zusammenfassung

Werden in einer Einrichtung für unterschiedliche Personengruppen unterschiedliche Leistungen erbracht, besteht die Notwendigkeit, schon in der Leistungsvereinbarung Konkretisierungen und Differenzierung vorzunehmen und die Leistungen nach Art, Ziel und Qualität den jeweiligen Personenkreisen zuzuordnen. Denn Art, Ziel und Qualität der Leistungen sind von der Bedarfs lage des zu betreuenden Personenkreises abhängig. Auf der Ebene der Vergütungsverein-barung findet abschließend nur noch die Kalkulation der einzelnen Vergütungsbestandteile statt.

Schlagworte

EINRICHTUNG SCHIEDSSTELLE ENTSCHEIDUNG VERGÜTUNG VEREINBARUNG LEISTUNG KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SOZIALHILFETRÄGER ZEIT BEURTEILUNG ES RECHTSPRECHUNG ZULASSUNG VERTRÄGE THERAPIE DOKUMENTATION