CareLit Fachartikel

Weisungsrecht des Arbeitgebers betrifft nur Konkretisierung der Arbeitspflicht nicht aber den Inhalt eines Arbeitsvertrages

PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 12 · S. 595 bis 601

Dokument
106922
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
595 bis 601
Erschienen: 2008-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Frage des Umfangs des Direktionsoder Weisungsrechts des Arbeitgebers ist immer wieder Gegenstand arbeitsgerichtlicher Entscheidungen. Auch im vorliegenden Fall streiten die Parteien über die Reichweite des Weisungsrechts der Beklagten, insbesondere über die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte, die die Beklagte wegen eines angeblichen Pflichtverstoßes in Form der Nichtteilnahme an einem Personalgespräch erteilt hat.

Schlagworte

ARBEITSVERWEIGERUNG STELLENBESCHREIBUNG ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ABMAHNUNG GESPRÄCH ARBEITSVERTRAG TÄTIGKEIT ES ZWANG ZEIT ARBEITSLEISTUNG SCHREIBEN RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ VERHALTEN