CareLit Fachartikel
Weisungsrecht des Arbeitgebers betrifft nur Konkretisierung der Arbeitspflicht nicht aber den Inhalt eines Arbeitsvertrages
PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 12 · S. 595 bis 601
Dokument
106922
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Frage des Umfangs des Direktionsoder Weisungsrechts des Arbeitgebers ist immer wieder Gegenstand arbeitsgerichtlicher Entscheidungen. Auch im vorliegenden Fall streiten die Parteien über die Reichweite des Weisungsrechts der Beklagten, insbesondere über die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte, die die Beklagte wegen eines angeblichen Pflichtverstoßes in Form der Nichtteilnahme an einem Personalgespräch erteilt hat.
Schlagworte
ARBEITSVERWEIGERUNG
STELLENBESCHREIBUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
ABMAHNUNG
GESPRÄCH
ARBEITSVERTRAG
TÄTIGKEIT
ES
ZWANG
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
SCHREIBEN
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSPLATZ
VERHALTEN