CareLit Fachartikel
Krankenkasse muss Kosten für Pflegeleistungen übernehmen, auch wenn vertragsärztliche Verordnung später als drei Tage nach Ausstellung eingeht
PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 12 · S. 610 bis 613
Dokument
106924
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten streiten um die Vergütung für von der Klägerin gegenüber Versicherten der Beklagten erbrachte Leistungen der häuslichen Krankenpflege für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis zum 03.01.2006 in Höhe von insgesamt 87,30€. Das Sozialgericht Potsdam hatte insbesondere die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Krankenkasse ein Ablehnungsrecht hat, wenn die vertragsärztliche Verordnung später als drei Arbeitstage nach deren Ausstellung bei ihr zur Genehmigung vorgelegt wird.
Schlagworte
KRANKENKASSE
KRANKENPFLEGE
ENTSCHEIDUNG
LEISTUNG
VERGÜTUNG
PFLEGEPERSONAL
BERUFE
ARBEITSLEISTUNG
HÖHE
ZEIT
RICHTLINIE
VERTRAUEN
ES
RECHTSPRECHUNG
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