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Krankenkasse muss Kosten für Pflegeleistungen übernehmen, auch wenn vertragsärztliche Verordnung später als drei Tage nach Ausstellung eingeht

PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 12 · S. 610 bis 613

Dokument
106924
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
610 bis 613
Erschienen: 2008-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligten streiten um die Vergütung für von der Klägerin gegenüber Versicherten der Beklagten erbrachte Leistungen der häuslichen Krankenpflege für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis zum 03.01.2006 in Höhe von insgesamt 87,30€. Das Sozialgericht Potsdam hatte insbesondere die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Krankenkasse ein Ablehnungsrecht hat, wenn die vertragsärztliche Verordnung später als drei Arbeitstage nach deren Ausstellung bei ihr zur Genehmigung vorgelegt wird.

Schlagworte

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