CareLit Fachartikel

Zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung »Altenpfleger« wegen Unzuverlässigkeit

PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 12 · S. 614 bis 622

Dokument
106925
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
614 bis 622
Erschienen: 2008-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

In dem vorliegenden Verfahren geht es um den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung »Altenpfleger« wegen Unzuverlässigkeit. Die Regierung von Oberbayern sah sich zum Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ver-anlasst, weil sich zum einen durch das fahrlässige Verhalten des Kläger am 15.02.2004 eine 93-jährige Bewohnerin beim Duschvorgang verbrüht hat, so dass diese hochgradige Verbrennungen 2. und 3. Grades erlitten hat. Zum anderen ist der Kläger am 23.01.2006 gegenüber einem Heimbewohner tätlich geworden. Der Kläger hat dem Bewohner eine Ohrfeige gegeben, wodurch dieser rote…

Schlagworte

KÖRPERVERLETZUNG GUTACHTEN ALTENPFLEGER BEHÖRDE PROGNOSE TÄTIGKEIT KÜNDIGUNG HEIMBEWOHNER VERHALTEN PERSÖNLICHKEIT BEURTEILUNG FÜHRUNG GESUNDHEIT ALTENPFLEGE PERSONEN MENSCHEN