CareLit Fachartikel
Das Urteil VG Göttingen: Wenn Schutzbedürftigkeit gegeben ist, gilt das Heimgesetz - auch wenn fornnal Betreutes Wohnen vorliegt
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 1 · S. 29 bis 30
Dokument
106936
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Heimgesetzgeber sieht eine besondere Schutzbedürftigkeit dann als gegeben an, wenn die Bewohner für Unterkunft und Verpflegung oder existenznotwendige Leistungen der Unterkunft, Verpflegung und Betreuung erhalten.
Schlagworte
BETREUTES WOHNEN
PFLEGE
EINRICHTUNG
WOHNEN
ENTSCHEIDUNG
BETREIBER
HEIMGESETZ
Unterkunft
Verpflegung
Schutzbedürftigkeit
Gegeben
Heimgesetzgeber
Sieht
Besondere
Bewohner
Existenznotwendige