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Das Urteil VG Göttingen: Wenn Schutzbedürftigkeit gegeben ist, gilt das Heimgesetz - auch wenn fornnal Betreutes Wohnen vorliegt

Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 1 · S. 29 bis 30

Dokument
106936
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
29 bis 30
Erschienen: 2009-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der Heimgesetzgeber sieht eine besondere Schutzbedürftigkeit dann als gegeben an, wenn die Bewohner für Unterkunft und Verpflegung oder existenznotwendige Leistungen der Unterkunft, Verpflegung und Betreuung erhalten.

Schlagworte

BETREUTES WOHNEN PFLEGE EINRICHTUNG WOHNEN ENTSCHEIDUNG BETREIBER HEIMGESETZ ES PERSONEN BODEN KRANKENPFLEGE PRAXIS WOHNGEMEINSCHAFTEN BEURTEILUNG LEISTUNG Altenheim