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Die Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 5 SGB II -Ein immer wieder aktuelles Thema

Hammel, M.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2008 · Heft 11 · S. 649 bis 654

Dokument
107018
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Hammel, M.;
Ausgabe
Heft 11 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
649 bis 654
Erschienen: 2008-11-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende steht mit § 22 Abs. 5 SGB II eine Bestimmung zur Verfügung, auf deren Grundlage von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu verantwortende Schulden übernommen werden können. Nicht zuletzt angesichts der stetig ansteigenden Mieten wie auch der Kosten für Energie ist die Auslegung und Anwendung dieser Norm in der Praxis der Hilfegewährung stets hochaktuell.

Schlagworte

KOSTEN BERLIN HEIZUNG KÜNDIGUNG RECHT RECHTSPRECHUNG SOZIALHILFETRÄGER PERSONEN BESCHEINIGUNG PROGNOSE GESUNDHEIT BELEUCHTUNG VERHALTEN WOHNUNG MENSCHEN FAMILIE