CareLit Fachartikel
Die Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 5 SGB II -Ein immer wieder aktuelles Thema
Hammel, M.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2008 · Heft 11 · S. 649 bis 654
Dokument
107018
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende steht mit § 22 Abs. 5 SGB II eine Bestimmung zur Verfügung, auf deren Grundlage von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu verantwortende Schulden übernommen werden können. Nicht zuletzt angesichts der stetig ansteigenden Mieten wie auch der Kosten für Energie ist die Auslegung und Anwendung dieser Norm in der Praxis der Hilfegewährung stets hochaktuell.
Schlagworte
KOSTEN
BERLIN
HEIZUNG
KÜNDIGUNG
RECHT
RECHTSPRECHUNG
SOZIALHILFETRÄGER
PERSONEN
BESCHEINIGUNG
PROGNOSE
GESUNDHEIT
BELEUCHTUNG
VERHALTEN
WOHNUNG
MENSCHEN
FAMILIE