CareLit Fachartikel
Alter; Bedarfsgemeinschaft; Hilfebedürftige; Kosten der Unterkunft; Nutzungsintensität
ZFSH/SGB, Starnberg · 2008 · Heft 11 · S. 665 bis 668
Dokument
107021
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nutzen Hilfebedürftige eine Unterkunft gemeinsam mit anderen Personen, so sind die Kosten der Unterkunft im Regelfall unabhängig von Alter und Nutzungsintensität anteilig pro Kopf aufzuteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Personen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sind. Die Anwendbarkeit des § 22 Abs. 7 SGB II ändert hieran nichts.
Schlagworte
ELTERN
KOSTEN
ZEIT
BEDARFSPLANUNG
BUCH
KIND
RECHTSPRECHUNG
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
KOSTENVERTEILUNG
AUSBILDUNGSFÖRDERUNG
ES
HÖHE
LEISTUNG
EINKOMMEN
KOPF
PERSONEN