CareLit Fachartikel

Alter; Bedarfsgemeinschaft; Hilfebedürftige; Kosten der Unterkunft; Nutzungsintensität

ZFSH/SGB, Starnberg · 2008 · Heft 11 · S. 665 bis 668

Dokument
107021
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
665 bis 668
Erschienen: 2008-11-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Nutzen Hilfebedürftige eine Unterkunft gemeinsam mit anderen Personen, so sind die Kosten der Unterkunft im Regelfall unabhängig von Alter und Nutzungsintensität anteilig pro Kopf aufzuteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Personen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sind. Die Anwendbarkeit des § 22 Abs. 7 SGB II ändert hieran nichts.

Schlagworte

ELTERN KOSTEN ZEIT BEDARFSPLANUNG BUCH KIND RECHTSPRECHUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT KOSTENVERTEILUNG AUSBILDUNGSFÖRDERUNG ES HÖHE LEISTUNG EINKOMMEN KOPF PERSONEN