CareLit Fachartikel
Heilungskosten; Kostenersatz; Krankenversicherung; Kündigung; Sozialwidrigkeit; Versicherungsschutz; Verursachung SG Gotha, Urt. v. 2. 6. 2008 - S 14 SO 3481/06 691 auch dann vor,…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2008 · Heft 11 · S. 690 bis 693
Dokument
107025
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger verpflichtet ist, die Kosten zu ersetzen, die dadurch entstanden sind, dass der Beklagte für den Kläger Leistungen bei Krankheit im Zeitraum vom 15. 9. 2004 bis 7. 10. 2004 übernommen hat. Der Beklagte bewilligte keine Hilfe zum Lebensunterhalt. Beiträge für die Krankenund Pflegeversicherung wurden ebenfalls nicht bewilligt, weil der Kläger angegeben hat, selbstständig als Unternehmensberater tätig gewesen zu sein.
Schlagworte
SOZIALHILFE
KRANKENVERSICHERUNG
KOSTEN
KRANKHEIT
HILFE
BEITRÄGE
VERSICHERUNGSSCHUTZ
KÜNDIGUNG
LEISTUNGSTRÄGER
EINKOMMEN
MENSCHEN
VERHALTEN
HOFFNUNG
HÖHE
KRANKENHAUSKOSTEN
ZEIT