CareLit Fachartikel
Weiter unklar, was ortsüblich istKleine Anfrage ohne große Wirkung: Die UmsetzungsempfehLung zur „ortsüblichen Vergütung steht weiter aus
Möwisch, A.; · Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 12 · S. 30
Dokument
107037
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28. 5. 2008 erfolgte die Änderung des § 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB XI, wonach die Zulassung von Pflegediensten davon abhängig ist, dass Einrichtungen und Pflegedienste den Beschäftigen eine „ortsübliche Vergütung zahlen. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, den Wettbewerb zwischen den Einrichtungen auf Kosten der Pflegequalität und des Einkommens der Beschäftigten zu verhindern.
Schlagworte
MITARBEITER
VERGÜTUNG
QUALITAETSSICHERUNG
PFLEGE
BUNDESREGIERUNG
GESUNDHEIT
KOSTEN
ZULASSUNG
PRAXIS
ARBEIT
EIGENTUM
ALTENPFLEGE
HÖHE
POLITIK
FÜHRUNG
Altenheim