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Weiter unklar, was ortsüblich istKleine Anfrage ohne große Wirkung: Die UmsetzungsempfehLung zur „ortsüblichen Vergütung steht weiter aus

Möwisch, A.; · Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 12 · S. 30

Dokument
107037
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Möwisch, A.;
Ausgabe
Heft 12 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
30
Erschienen: 2008-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28. 5. 2008 erfolgte die Änderung des § 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB XI, wonach die Zulassung von Pflegediensten davon abhängig ist, dass Einrichtungen und Pflegedienste den Beschäftigen eine „ortsübliche Vergütung zahlen. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, den Wettbewerb zwischen den Einrichtungen auf Kosten der Pflegequalität und des Einkommens der Beschäftigten zu verhindern.

Schlagworte

MITARBEITER VERGÜTUNG QUALITAETSSICHERUNG PFLEGE BUNDESREGIERUNG GESUNDHEIT KOSTEN ZULASSUNG PRAXIS ARBEIT EIGENTUM ALTENPFLEGE HÖHE POLITIK FÜHRUNG Altenheim