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Im Zweifelsfall hilft ein DetektivLAG Rheinland-Pfalz: Ist Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht, muss der Mitarbeiter den Detektiveinsatz zahlen

Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 12 · S. 31

Dokument
107038
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Aghamiri, B.;
Ausgabe
Heft 12 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
31
Erschienen: 2008-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin betreibt einen Zustelldienst für Post und Zeitungen. Der Beklagte ist bei ihr als Zusteller mit einer täglichen Arbeitszeit von mindestens sechs Stunden beschäftigt. Am 16. 4. 2007 meldete sich der Beklagte für mehrere Tage arbeitsunfähig und schlug zugleich vor, seine Frau als Aushilfskraft für ihn einzustellen. Diesem Vorschlag folgte die Klägerin. Am nächsten Tag kam ihr zu Ohren, dass der Beklagte gemeinsam mit seiner Ehefrau dabei beobachtet worden war, dass er gemeinsam mit dieser Zeitungen und Post ausgetragen hatte. Darauf hin schaltete sie einen Detektiv ein, der den Beklagten und dessen Eh…

Schlagworte

ARBEITSUNFÄHIGKEIT EINRICHTUNG KÜNDIGUNG MITARBEITER KOSTEN URTEIL RECHT ZEITUNGEN TELEFON HÖHE PRAXIS ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG BELEGSCHAFT Altenheim Hannover