Im Zweifelsfall hilft ein DetektivLAG Rheinland-Pfalz: Ist Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht, muss der Mitarbeiter den Detektiveinsatz zahlen
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 12 · S. 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin betreibt einen Zustelldienst für Post und Zeitungen. Der Beklagte ist bei ihr als Zusteller mit einer täglichen Arbeitszeit von mindestens sechs Stunden beschäftigt. Am 16. 4. 2007 meldete sich der Beklagte für mehrere Tage arbeitsunfähig und schlug zugleich vor, seine Frau als Aushilfskraft für ihn einzustellen. Diesem Vorschlag folgte die Klägerin. Am nächsten Tag kam ihr zu Ohren, dass der Beklagte gemeinsam mit seiner Ehefrau dabei beobachtet worden war, dass er gemeinsam mit dieser Zeitungen und Post ausgetragen hatte. Darauf hin schaltete sie einen Detektiv ein, der den Beklagten und dessen Eh…