Heimvertrag - Heimvertragsrecht - Aufgaben des Betreuers bei Heimaufnahme des Betreuten
Walther, G.; · Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2008 · Heft 12 · S. 199 bis 208
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen der Föderalismusreform haben die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, durch landesrechtliche Regelungen eigene Heimgesetze zu schaffen1. Baden-Württemberg hat zum 01.07.2008 als erstes Bundesland ein neues Heimgesetz auf Länderebene in Kraft gesetzt, Bayern zum 01.08.2008 (PfleWoqG Bayern); weitere Bundesländer haben erste Gesetzesentwürfe vorgelegt, die nach und nach die bundesrechtlichen Regelungen des HeimG ablösen werden. Soweit Bundesländer von ihrer Gesetzgebungskompetenz noch keinen Gebrauch gemacht haben, gilt nach Art. 125a Abs. 1 GG das HeimG als Bundesrecht fort2. Strittig ist allerdings,…