CareLit Fachartikel

Regulierung von Heilbehandlungskosten aus Sturzereignissen auf der Basis eines Teilungsabkommens

Rechtsdepesche, Köln · 2009 · Heft 1 · S. 34 bis 35

Dokument
107121
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 6
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2009-01-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin, eine gesetzliche Krankenkasse, nimmt die Beklagte als Haftpflichtversicherer von Pflegeheimen aus einem zwischen dem Bundesverband der Ortskrankenkassen und der Beklagten geschlossenen Teilungsabkommen, dem die Krankenkasse beigetreten ist, auf Ersatz von Kosten in Höhe von 10365,74 € in Anspruch, die sie für die Heilbehandlung von fünf in Pflegeheimen gestürzten und bei ihr gesetzlich krankenversicherten pflegebedürftigen Heimbewohner aufgewendet hatte.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF HAFTPFLICHT HEIMBEWOHNER KRANKENKASSE STURZ VERLETZUNG VERSICHERUNGSSCHUTZ PERSONEN LEISTUNG KIND HÖHE ES SCHADENSERSATZ BEHANDLUNGSFEHLER RECHTSPRECHUNG ALLGEMEINMEDIZIN