CareLit Fachartikel
Regulierung von Heilbehandlungskosten aus Sturzereignissen auf der Basis eines Teilungsabkommens
Rechtsdepesche, Köln · 2009 · Heft 1 · S. 34 bis 35
Dokument
107121
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin, eine gesetzliche Krankenkasse, nimmt die Beklagte als Haftpflichtversicherer von Pflegeheimen aus einem zwischen dem Bundesverband der Ortskrankenkassen und der Beklagten geschlossenen Teilungsabkommen, dem die Krankenkasse beigetreten ist, auf Ersatz von Kosten in Höhe von 10365,74 € in Anspruch, die sie für die Heilbehandlung von fünf in Pflegeheimen gestürzten und bei ihr gesetzlich krankenversicherten pflegebedürftigen Heimbewohner aufgewendet hatte.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
HAFTPFLICHT
HEIMBEWOHNER
KRANKENKASSE
STURZ
VERLETZUNG
VERSICHERUNGSSCHUTZ
PERSONEN
LEISTUNG
KIND
HÖHE
ES
SCHADENSERSATZ
BEHANDLUNGSFEHLER
RECHTSPRECHUNG
ALLGEMEINMEDIZIN