Die Nachfolgeregelungen der Länder zum Heimgesetz - ein vorweggenommener Nachruf
Ute, D.; · Pro Alter, Köln · 2008 · Heft 1 · S. 40 bis 45
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform 2006 liegt das Heimgesetz nicht mehr im Verantwortungsbereich des Bundes, sondern in dem der Länder. Seitdem wartet vor allem auch die Fachöffentlichkeit mit Spannung auf die jeweiligen Gesetzesentwürfe und Gesetze der nun zuständigen Landesministerien. PROALTER hat Donald Ute, den Referenten für Pflege und Heimrecht im Sozialministerium des Landes Brandenburg, gefragt, ob er einen ersten Überblick zu einem für das KDA besonders wichtigen Aspekt der Neuregelungen geben kann. Unter welchen Bedingungen fallen künftig die sogenannten ambulant betreuten Wohngruppen unter die…