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Die Nachfolgeregelungen der Länder zum Heimgesetz - ein vorweggenommener Nachruf

Ute, D.; · Pro Alter, Köln · 2008 · Heft 1 · S. 40 bis 45

Dokument
107131
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pro Alter, Köln
Autor:innen
Ute, D.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 40
Seiten
40 bis 45
Erschienen: 2008-10-01 00:00:00
ISSN
1430-1911
DOI

Zusammenfassung

Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform 2006 liegt das Heimgesetz nicht mehr im Verantwortungsbereich des Bundes, sondern in dem der Länder. Seitdem wartet vor allem auch die Fachöffentlichkeit mit Spannung auf die jeweiligen Gesetzesentwürfe und Gesetze der nun zuständigen Landesministerien. PROALTER hat Donald Ute, den Referenten für Pflege und Heimrecht im Sozialministerium des Landes Brandenburg, gefragt, ob er einen ersten Überblick zu einem für das KDA besonders wichtigen Aspekt der Neuregelungen geben kann. Unter welchen Bedingungen fallen künftig die sogenannten ambulant betreuten Wohngruppen unter die…

Schlagworte

BERATUNG GESETZ BETREUUNG PFLEGE WOHNEN HEIMGESETZ BEHINDERUNG POLITIK LEISTUNG MENSCHEN WOHNGEMEINSCHAFTEN ELEMENTE PERSONEN ES LEBEN GESETZGEBUNG