Surveillance von nosokomialen Infektionen in bayerischen Krankenhäusern
H Bischoff, A Schreff, C Höller · Das Gesundheitswesen · 2005 · Heft 03
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2001 müssen Krankenhäuser und Einrichtungen zum ambulanten Operieren nosokomiale Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufzeichnen und bewerten (§ 23 Abs.1 IfSG). Bereits im November 2000 wurden vom RKI Hinweise zur praktischen Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht, im Mai 2001 folgten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention zur Surveillance von nosokomialen Infektionen. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen f…