CareLit Fachartikel

Keine Erforderlichkeit des Freizeitausgleichs, wenn Arbeitgeber bei Anordnung des Bereitschaftsdienstes selbst gegen Arbeitszeitgesetz verstoßen hat

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 11 · S. 542 bis 551

Dokument
107162
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
542 bis 551
Erschienen: 2008-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Immer häufiger gehen die Personalabteilungen der Krankenhäuser dazu über, durch eine unzulässige Kombination von Regelarbeitszeiten, Bereitschaftsdiensten und entsprechenden Freizeitausgleichen Personalkosten zu senken. Dies geschieht zum einen dadurch, dass zunächst die Arbeitnehmer häufig in einer Arbeitswoche nicht im Umfang der tariflichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden mit Normalarbeit eingeteilt werden. Zum anderen werden, anstatt die Bereitschaftsdienststunden zu vergüten, diese in Freizeit abgegolten und zwar in Form der Freistellung von der dienstplanmäßig vorgeschriebenen Arbeitsschicht. Diese Praxis füh…

Schlagworte

TVÖD ARBEITSZEIT ARBEITGEBER VERGÜTUNG VORSCHRIFTEN BEREITSCHAFTSDIENST RECHTSPRECHUNG ES SCHREIBEN HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT ARBEITSLEISTUNG ÄRZTE VERHALTEN KRANKENHÄUSER