CareLit Fachartikel
Zur Betreuerbestellung
Bt PRAX Spezial, Köln · 2008 · Heft 12 · S. 260 bis 261
Dokument
107196
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Betreuer kann auch vorab mündlich, /. B. in einem Telefongespräch mit dem zuständigen Richter, bestellt werden. Für den Beginn der Betreuung ist dieses Datum auch dann maßgebend, wenn der schriftlich niedergelegte Beschluss erst zu einem späteren Zeitpunkt der Geschäftsstelle zur Bekanntmachung übergeben wird.
Schlagworte
BETREUUNGSRECHT
ENTSCHEIDUNG
PATIENTENUEBERLEITUNG
VERGÜTUNG
GERICHT
BEDARFSPLANUNG
BETREUUNG
Einem
Betreuer
Vorab
Mündlich
Telefongespräch
Zuständigen
Richter
Bestellt
Beginn