CareLit Fachartikel
Zum Erfordernis der Ergänzungsbetreuung
Bt PRAX Spezial, Köln · 2008 · Heft 12 · S. 261 bis 265
Dokument
107197
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Da der Vater der Betreuer war und gleichzeitig als Vermieter der vom Betreuten bewohnten Räumlichkeiten auftreten sollte, konnte er den Betreuten nicht wirksam beim Ab-schluss eines Mietvertrages vertreten (§ 181 BGB) und daher war eine Frgän/ungsbetreuung gemäß den §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1795 Abs. 2 BGB erforderlich (Leitsat/, der Red.).
Schlagworte
ZEIT
URTEIL
FRAU
MIETE
GEMEINDE
KOSTEN
BEDARFSPLANUNG
HÖHE
ES
SCHREIBEN
RECHTSPRECHUNG
WOHNUNG
ESSEN
EINKOMMEN
NOTHILFE
PSYCHIATRIE