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Führung auf Probe und Führung auf Zeit im Tarif recht des öffentlichen Dienstes

Pawlak, K. Dr.; Lüderitz, M. Dr.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 12 · S. 642 bis 651

Dokument
107288
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Pawlak, K. Dr.; Lüderitz, M. Dr.;
Ausgabe
Heft 12 / 2008
Jahrgang 22
Seiten
642 bis 651
Erschienen: 2008-12-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Bei der Befristung von Arbeitverhältnissen und Arbeitsbedingungen bei Führungskräften im Geltungsbereich des TVöD und des TV-L sind vielfältige rechtliche Besonderheiten zu beachten. Mit den Regelungen der §§ 30 ff. TVöD/TV-L1 haben die Tarifparteien das Befristungsrecht im Vergleich zum BAT nicht nur neu gefasst uruj es mit Übergangsund Sonder-regelungen an das TzBfG angelehnt; es sind für Führungskräfte auch zwei neue Vorschriften geschaffen worden. Zum einen besteht die Möglichkeit der Führung auf Probe nach §31, eine Art verlängerte Probezeitbefristung für Führungskräfte. Zum anderen wurde in §32 für diese B…

Schlagworte

TVÖD ZEIT ARBEITGEBER TÄTIGKEIT ARBEITSVERTRAG BEWÄHRUNG PROBEZEIT RECHTSPRECHUNG FÜHRUNG ES ARBEITSVERHÄLTNIS WISSEN LEISTUNG SICHERHEIT BESCHEINIGUNG EIGNUNG