Qualitätssicherung der sozialmedizinischen Begutachtung aus Sicht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen
F Kruse, S Gronemeyer, J Windeler · Das Gesundheitswesen · 2009 · Heft 01
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hintergrund: Zu den Berufspflichten der Ärzte gehört, die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen. Im SGB V (§135 a) verpflichtet der Gesetzgeber Ärzte und nicht-ärztliche Leistungserbringer umfassend zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität. Leistungen müssen dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in fachlich gebotener Qualität erbracht werden. Diesen grundlegenden Anforderungen sehen sich auch die Medizinischen Dienste verpflichtet. Der MDS koordiniert und fördert die QS auf vielen Ebenen. Bestandteile von Qualitätssicherungsm…