CareLit Fachartikel

Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V

Das Krankenhaus, Berlin · 2008 · Heft 12 · S. 1335 bis 1342

Dokument
107325
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2008
Jahrgang 100
Seiten
1335 bis 1342
Erschienen: 2008-12-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Fälle der Krankenhilfe nach dem fünften Kapitel des SGB XTI gehen seit dem 1. April 2007 in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen über, wenn zuvor ein versicherungsfreier Zustand oder eine frühere Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden haben. Ansprüche auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII stehen stets lediglich der Person zu, die als hilfsbedürftig nach dem SGB XII eingestuft worden ist. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis begründet nur dann einen Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG und damit eine „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, wenn sie wegen…

Schlagworte

KRANKENVERSICHERUNG KRANKENHAUS EMPFÄNGER SOZIALHILFETRÄGER ENTSCHEIDUNG AUFNAHME LEISTUNGSABRECHNUNG KOSTENERSTATTUNG DEUTSCHLAND PERSONEN PATIENTEN KRANKENHÄUSER RECHTSPRECHUNG EHELEUTE GESUNDHEITSWESEN SCHWANGERSCHAFT