CareLit Fachartikel
Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung
Pharma Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 12 · S. 603 bis 606
Dokument
107458
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Bezugnahme auf EPAR oder SAB fallt unter den Schutz von § 24b Abs. 1 AMG n.F. bzw. § 24a AMG a.F. Beide Berichte beruhen auf den Unterlagen des Ori-ginalhcrstcllers, und fassen diese zusammen. Sie werden aus Transparenzgründen veröffentlicht, um der medizinischen Wissenschaft Zugang zu der Bewertung der Zu-lassungsbchorde zu ermöglichen. Der Unterlagcnschutz läuft nach 10 Jahren ab und steht einer vorherigen Antragstcllung nicht entgegen.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
VERLETZUNG
WIRKUNG
ARZNEIMITTEL
BEHÖRDE
UNTERLAGEN
WISSENSCHAFT
ZULASSUNG
NAMEN
WAHRSCHEINLICHKEIT
WAHRNEHMUNG
LEISTUNG
GENERIKA
TIERARZNEIMITTEL
PRAXIS