CareLit Fachartikel

Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung

Pharma Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 12 · S. 603 bis 606

Dokument
107458
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2008
Jahrgang 30
Seiten
603 bis 606
Erschienen: 2008-12-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Eine Bezugnahme auf EPAR oder SAB fallt unter den Schutz von § 24b Abs. 1 AMG n.F. bzw. § 24a AMG a.F. Beide Berichte beruhen auf den Unterlagen des Ori-ginalhcrstcllers, und fassen diese zusammen. Sie werden aus Transparenzgründen veröffentlicht, um der medizinischen Wissenschaft Zugang zu der Bewertung der Zu-lassungsbchorde zu ermöglichen. Der Unterlagcnschutz läuft nach 10 Jahren ab und steht einer vorherigen Antragstcllung nicht entgegen.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE VERLETZUNG WIRKUNG ARZNEIMITTEL BEHÖRDE UNTERLAGEN WISSENSCHAFT ZULASSUNG NAMEN WAHRSCHEINLICHKEIT WAHRNEHMUNG LEISTUNG GENERIKA TIERARZNEIMITTEL PRAXIS