Wirbel um Grundvergütung von Chefärzten Überleitung vom BAT in den TV-Ärzte ist derzeit nicht notwendig
Kienast, R.; Lagner, S.; · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2008 · Heft 12 · S. 34 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele Vergütungsklauseln älterer Chefarztverträge beziehen sich für die Grundvergütung auf die höchste Vergütungsgruppe des BAT bzw. der folgenden Tarifverträge. Seit es aber den im Jahr 2006 geschlossenen speziellen Tarifvertrag für Ärzte gibt, ist umstritten, wie solche Klauseln zu interpretieren sind. Das Arbeitsgericht Darmstadt hat im September 200/ einem Chefarzt den Anspruch auf die höchste Entgeltgruppe zugesprochen. Der Klinikträger ging in Berufung und bekam nun in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hessen Recht Das Urteil hat weit reichende Wirkung. Für Krankenhäuser und ihre Träger ist eine…