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Die Öffentlichkeitsarbeit des Personalrats und des Betriebs rats zwischen Informationsrecht, -pflicht und Schweigepflicht

Leuze, D.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 1 · S. 6 bis 11

Dokument
107549
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Leuze, D.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
6 bis 11
Erschienen: 2009-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Kollision zwischen dem Recht und der Pflicht des Personalrats zur Information und der Schweigepflicht kann in den „Außenbeziehungen des Personalrats virulent werden. Sie betrifff aber auch die Information innerhalb der Dienststelle. Die Beziehungen zwischen den die Öffentlichkeit repräsentierenden Medien und den Personalvertretungen sind bislang nur wenig behandelt worden. 1 Der Personalrat ist zwar bei der Wahrnehmung der ihm obliegenden Aufgaben selbstständig und nicht an Weisungen des Dienststellenleiters gebunden. Andererseits ist er ein rechtlich unselbständiger, dienststelleninterner Teil der Dienstste…

Schlagworte

PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNG PERSONAL ENTSCHEIDUNG SCHWEIGEPFLICHT ARBEITGEBER PERSONALVERTRETUNGSRECHT WAHRNEHMUNG LÖSUNGEN ZULASSUNG FRÜCHTE GESUNDHEIT RECHTSPRECHUNG ARBEIT EHE POLEN