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Keine gerichtsinterne Mediation vor den Gerichten für Arbeitssachen!

Busemann, A.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 1 · S. 11 bis 18

Dokument
107550
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Busemann, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
11 bis 18
Erschienen: 2009-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Das „Instrument der Mediation findet in der Justiz eine immer breitere und häufigere Anwendung1. In einigen Bundesländern reift - auch vor dem Hintergrund der europäischen Mediationsrichtlinie2 - der politische Wille, noch vor Inkrafttreten des auf Bundesebene wohl beabsichtigten3 Mediationsgesetzes die gerichtsnahe oder gerichtsinterne Mediation einzuführen (soweit dies nicht bereits geschehen ist)4. Auch die Gerichte für Arbeitssachen werden in die Überlegungen einbezogen. Von den Arbeitsgerichten wird gefordert, über herkömmliche Vergleichsbemühungen hinauszugehen und Lösungsoptionen jenseits der rechtlichen…

Schlagworte

REFORM GERICHT GEWALT TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG BAUPLANUNG Zeitschrift für Tarifrecht München