Keine gerichtsinterne Mediation vor den Gerichten für Arbeitssachen!
Busemann, A.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 1 · S. 11 bis 18
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das „Instrument der Mediation findet in der Justiz eine immer breitere und häufigere Anwendung1. In einigen Bundesländern reift - auch vor dem Hintergrund der europäischen Mediationsrichtlinie2 - der politische Wille, noch vor Inkrafttreten des auf Bundesebene wohl beabsichtigten3 Mediationsgesetzes die gerichtsnahe oder gerichtsinterne Mediation einzuführen (soweit dies nicht bereits geschehen ist)4. Auch die Gerichte für Arbeitssachen werden in die Überlegungen einbezogen. Von den Arbeitsgerichten wird gefordert, über herkömmliche Vergleichsbemühungen hinauszugehen und Lösungsoptionen jenseits der rechtlichen…