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Wuttke, j.; · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2009 · Heft 1 · S. 21 bis 22
Dokument
107594
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Falle einer Insolvenz beauftragt das Insolvenzgericht zunächst einen Insolvenzgutachter und später gegebenenfalls einen Insolvenzverwalter. Insbesondere der Insolvenzverwalter verfügt über weit reichende Kompetenzen. Während der Gutachter prüft, ob z. B. eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und welche Aussicht eine Weiterführung des Krankenhausbetriebs hat, erhält der Insolvenzverwalter umfangreiche Handiungsund Verfügungsbefugnisse über das Unternehmen, unter Umständen sogar bereits vor Eröffnung des Insol-venzverfahrens.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
KRANKENHAUSLEITUNG
AUFGABENSTELLUNG
BETRIEB
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
Insolvenzverwalter
Einen
Falle
Insolvenz
Beauftragt
Insolvenzgericht
Zunächst
Insolvenzgutachter
Später
Gegebenenfalls