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Wuttke, j.; · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2009 · Heft 1 · S. 21 bis 22

Dokument
107594
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Wuttke, j.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 78
Seiten
21 bis 22
Erschienen: 2009-01-01 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

Im Falle einer Insolvenz beauftragt das Insolvenzgericht zunächst einen Insolvenzgutachter und später gegebenenfalls einen Insolvenzverwalter. Insbesondere der Insolvenzverwalter verfügt über weit reichende Kompetenzen. Während der Gutachter prüft, ob z. B. eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und welche Aussicht eine Weiterführung des Krankenhausbetriebs hat, erhält der Insolvenzverwalter umfangreiche Handiungsund Verfügungsbefugnisse über das Unternehmen, unter Umständen sogar bereits vor Eröffnung des Insol-venzverfahrens.

Schlagworte

UNTERNEHMEN KRANKENHAUSLEITUNG AUFGABENSTELLUNG BETRIEB ENTSCHEIDUNG GERICHT PRAXIS ARBEIT VERTRÄGE HÖHE Krankenhaus Umschau Kulmbach