Integrierte Versorgung - Offenlegungspflicht und Regionalprinzip
Das Krankenhaus, Berlin · 2009 · Heft 1 · S. 46 bis 50
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A nhand der der Registrierungsstelle (BQS) gemeldeten Daten ist nicht überprüfbar, ob Verträge die an die Integrations-versorgung im Sinne des § 140 a Absatz 1 Satz 1 SGB V gestellten Anforderungen erfüllen. Das BQS-Verfahren stellt lediglich eine Möglichkeit dar, sich auf einfache Art und Weise über die in § 3 Absatz 2 der BQS-Vereinbarung genannten Basisdaten zu informieren. Zur Überprüfung bedarf es der Vorlage der vollständigen Verträge. Es existiert keine Regelung darüber, dass zugunsten der Krankenkassen, die sich dem BQS-Verfahren unterworfen haben, ohne weitere Prüfung davon ausgegangen wird, dass ein Ve…