Das Risiko „gemischte Anstalt
Das Krankenhaus, Berlin · 2009 · Heft 1 · S. 51 bis 53
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Einordnung eines Krankenhauses als „gemischte Anstalt durch private Krankenversicherungen oder den Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) kann für Krankenhausträger mit erheblichen Nachteilen verbunden sein. Nicht nur diejenigen, die tatsächlich Kuren und Sanatoriumsbehandlungen durchführen, sind betroffen. Entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung der Anstalt. Dabei wird bei der Beurteilung auch auf Prospekte und Internetpräsentationen zurückgegriffen. Je stärker in den Werbematerialien Wellnessfaktoren neben der Krankenhauskompetenz herausgestellt werden, zum Beispiel Schwimmbad, Sauna, Solar…