Fragen der Einwilligungsfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen -Wer hat Rechtsmacht?
Schell, W.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2009 · Heft 1 · S. 34 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es wird immer wieder danach gefragt, wer bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu entscheiden hat. Steht allein den sorge berechtigten Eltern Rechtsmacht zu oder können Kinder und Jugendliche sogar selbst entscheiden? Dazu geben die nachfolgenden Ausführungen Antworten: Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer hat sich vor längerer Zeit der Behandlung bösartiger Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen zugewandt und damit zusammenhängende ethische und rechtliche Probleme aufgegriffen (Deutsches Ärzteblatt vom 18.11.1994, Heft 4…