CareLit Fachartikel

Die Aufmachung von Nahrungsergänzungsmitteln — der Einzelfall entscheidet

Eisenried, U.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 12 · S. 144 bis 147

Dokument
107664
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Eisenried, U.;
Ausgabe
Heft 12 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
144 bis 147
Erschienen: 2008-12-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Das Landgericht München behandelt in seinem Urteil vom 28. Februar 2008 (Az. 7 () 496/08)* einige interessante Aspekte zur Frage der wcttbewerbsrcchtlichcn Irreführung im Rahmen der Aufmachung eines Nahrungsergänzungsmittels. Bei der Frage, ob eine Angabe geeignet ist, den Verkehr irrezuführen, kommt es grundsätzlich nicht auf den objektiven Wortsinn der Aussage und nicht darauf an, wie der Werbende selbst seine Aussage verstanden haben will. Entscheidend ist die Auffassung der Verkehrskreise, an die sich die Werbung richtet.Ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot liegt dabei grundsätzlich nicht nur dann vor, w…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL ENTSCHEIDUNG NAHRUNGSERGAENZUNG WIRKUNG GERICHT BUNDESGERICHTSHOF NAHRUNGSMITTEL WERBUNG TÄUSCHUNG ES NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL FRÜCHTE GELENKE FARBE HAND BEURTEILUNG