CareLit Fachartikel

HaftpflichtversicherungHaftung im Gesundheitswesen auf dem Prüfstand des BGH

Großkopf, V.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2009 · Heft 1 · S. 96 bis 98

Dokument
107672
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Großkopf, V.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
96 bis 98
Erschienen: 2009-01-01 00:00:00
ISSN
0939-2661
DOI

Zusammenfassung

Bei einem Teilungsabkommen sichert die Haftpflichtversicherung ihrem Vertragspartner (in der Regel die Krankenkasse) für den Schadensfall die Auszahlung einer vereinbarten Quote zu. Dafür muss der Kläger das schuldhafte Fehlverhalten nicht darlegen und beweisen. Im Folgenden wird eine Auseinandersetzung zwischen einer Krankenkasse und einer Haftpflichtversicherung dargelegt, die Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof war.

Schlagworte

HAFTPFLICHT KRANKENKASSE GESUNDHEITSWESEN RECHTSPRECHUNG EIGENTUM BERUFSGRUPPEN DRUCK ZEIT HÖHE PRAXIS DEUTSCHLAND BERLIN IRIS INTERNET STUDENTEN VERSICHERUNGSSCHUTZ