CareLit Fachartikel

OLG-Urteil zur Werbung für Physiotherapiepraxen

Wolter, U.; · Physiotherapie, Bochum · 2009 · Heft 1 · S. 25 bis 26

Dokument
107677
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Physiotherapie, Bochum
Autor:innen
Wolter, U.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 27
Seiten
25 bis 26
Erschienen: 2009-01-01 00:00:00
ISSN
0934-9421
DOI

Zusammenfassung

Die Werbung für die Physiotherapiepraxis ist ein zuweilen heikles Thema. Zwar kann grundsätzlich gesagt werden, dass so gut wie jede denkbare Art der Werbung zulässig ist. Der Teufel steckt jedoch wie häufig im Detail. Im Rahmen der Erstellung geeigneter Werbeträger greift eine Vielzahl von Vorschriften aus dem Bereich des Heilpraktikergesetzes (HeilprG), des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die es zu kennen gilt. Eine beachtenswerte Entscheidung zu diesem Thema hat das Oberlandesgericht Celle (OLG Celle) im Juli 2008 gefällt.

Schlagworte

MARKETING ENTSCHEIDUNG PHYSIOTHERAPIE RECHTSPRECHUNG THERAPIE WERBUNG PATIENTEN PERSONEN PHYSIOTHERAPEUTEN GESUNDHEIT BEVÖLKERUNG BODEN Bochum