OLG-Urteil zur Werbung für Physiotherapiepraxen
Wolter, U.; · Physiotherapie, Bochum · 2009 · Heft 1 · S. 25 bis 26
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Werbung für die Physiotherapiepraxis ist ein zuweilen heikles Thema. Zwar kann grundsätzlich gesagt werden, dass so gut wie jede denkbare Art der Werbung zulässig ist. Der Teufel steckt jedoch wie häufig im Detail. Im Rahmen der Erstellung geeigneter Werbeträger greift eine Vielzahl von Vorschriften aus dem Bereich des Heilpraktikergesetzes (HeilprG), des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die es zu kennen gilt. Eine beachtenswerte Entscheidung zu diesem Thema hat das Oberlandesgericht Celle (OLG Celle) im Juli 2008 gefällt.