Eine erhaltenswerte Alternative
Schulz, V.; Kraft, K.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2009 · Heft 1 · S. 19 bis 21
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 8 der Arzneimittelrichtlinie (AMR) sind Ärzte verpflichtet, vor einer Verordnung von Medikamenten zu prüfen, ob stattdessen eine nicht medikamentöse Therapie in Betracht kommen kann. Ein schlichter Austausch einer medikamentösen durch eine alternative Therapie ist jedoch meist nicht zweckmäßig. Ärzte, die auf ganzheitliche Behandlungen Wert legen, wenden mit Erfolg Arzneimittel in Kombination mit nicht medikamentösen Maßnahmen an. Die persönliche Zuwendung, das gehörte und das gesprochene Wort sowie die physikalische Therapie stehen dabei gleichrangig neben der Arzneiverordnung.