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Das UrteilBundessozialgericht entscheidet: WirtschaftLichkeitsprüfungen ohne AnLass sind in Pflegeheimen passe

Klie, T. Prof. Dr.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 2 · S. 31 bis 32

Dokument
107747
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T. Prof. Dr.;
Ausgabe
Heft 2 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
31 bis 32
Erschienen: 2009-02-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin betreibt eine Senioren-pflegeinrichtung und hatte mit der Beklagten einen Versorgungsvertrag abgeschlossen. Diese teilte mit, dass sie eine so genannte anlasslose Wirtschaftlichkeitsprüfung durchführen wolle. Die Klägerin verweigerte die Mitwirkung, woraufhin die Beklagte den Vertrag kündigte. Zu Unrecht, wie nun das BSG entschied.

Schlagworte

KÜNDIGUNG URTEIL WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG BETRIEB MOBILIAR PFLEGEVERSICHERUNG ES RECHTSPRECHUNG DOKUMENTATION TELEFON TELEFAX ELEMENTE Altenheim Hannover