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Diskriminierung ist seltenZahlungen wegen Verstoßes gegen das Gleichbehand-lungsgesetz werden von den Gerichten selten verhängt

Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 2 · S. 35

Dokument
107749
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Aghamiri, B.;
Ausgabe
Heft 2 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
35
Erschienen: 2009-02-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der Umstand, dass eine abgelehnte Bewerberin 45 Jahre alt, hochqualifiziert, weiblich und ausländischer Herkunft ist, indiziert für sich genommen nicht schon die Annahme einer Benachteiligung im Bewerbungsverfahren. Wird einer solchen Bewerberin abgesagt, hat diese aus diesem Grunde auch keinen Anspruch gegen die Einrichtung auf Auskunft über die Person des eingestellten Bewerbers.

Schlagworte

EINRICHTUNG URTEIL TÄTIGKEIT STELLENANZEIGE ARZTHELFERIN KRANKENPFLEGER GEMEINSCHAFTSPRAXIS ARZTPRAXEN MENSCHEN ES Altenheim Hannover