CareLit Fachartikel
Diskriminierung ist seltenZahlungen wegen Verstoßes gegen das Gleichbehand-lungsgesetz werden von den Gerichten selten verhängt
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 2 · S. 35
Dokument
107749
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Umstand, dass eine abgelehnte Bewerberin 45 Jahre alt, hochqualifiziert, weiblich und ausländischer Herkunft ist, indiziert für sich genommen nicht schon die Annahme einer Benachteiligung im Bewerbungsverfahren. Wird einer solchen Bewerberin abgesagt, hat diese aus diesem Grunde auch keinen Anspruch gegen die Einrichtung auf Auskunft über die Person des eingestellten Bewerbers.
Schlagworte
EINRICHTUNG
URTEIL
TÄTIGKEIT
STELLENANZEIGE
ARZTHELFERIN
KRANKENPFLEGER
GEMEINSCHAFTSPRAXIS
ARZTPRAXEN
MENSCHEN
ES
Altenheim
Hannover