Vom Niedergang des disziplinarrechtlichen Verfolgungsgrundsatzes - eine Chance für vermehrte Personalratsbeteiligung?
Weiß, H.-D.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 1 · S. 4 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dem frühen2 Disziplinarrecht, das zwar immer und noch zur Geltungszeit der BDO3 sonst prägend von strafverfahrens-rechtlichen Vorstellungen beherrscht wurde, war jedoch - erstaunlicherweise -der Verfolgungsgrandsatz fremd. Es galt das Opportunitätsprinzip, d. h. es war ein Disziplinarverfahren nach Ermessen nur einzuleiten, wenn es vom Dienstvor-gesetzten für zweckmäßig gehalten wurde. Noch zur BDStO 19324 hieß es: „Eine wohlwollende und die Interessen der Allgemeinheit sowohl wie des einzelnen Beamten sorgfältig abwägende Verwaltung wird daher unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sorgfältig zu…