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Vom Niedergang des disziplinarrechtlichen Verfolgungsgrundsatzes - eine Chance für vermehrte Personalratsbeteiligung?

Weiß, H.-D.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 1 · S. 4 bis 11

Dokument
107767
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Weiß, H.-D.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 52
Seiten
4 bis 11
Erschienen: 2009-01-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Dem frühen2 Disziplinarrecht, das zwar immer und noch zur Geltungszeit der BDO3 sonst prägend von strafverfahrens-rechtlichen Vorstellungen beherrscht wurde, war jedoch - erstaunlicherweise -der Verfolgungsgrandsatz fremd. Es galt das Opportunitätsprinzip, d. h. es war ein Disziplinarverfahren nach Ermessen nur einzuleiten, wenn es vom Dienstvor-gesetzten für zweckmäßig gehalten wurde. Noch zur BDStO 19324 hieß es: „Eine wohlwollende und die Interessen der Allgemeinheit sowohl wie des einzelnen Beamten sorgfältig abwägende Verwaltung wird daher unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sorgfältig zu…

Schlagworte

RECHT ENTSCHEIDUNG MITBESTIMMUNG PERSONALVERTRETUNG VORSCHRIFTEN BEDARFSPLANUNG ORIENTIERUNG PRAXIS VERTRAUEN TRAGEN STÄRKE ES WISSEN BERLIN EXAMINA FÜHRUNG