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Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Stufenzuordnung

Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 1 · S. 19 bis 24

Dokument
107772
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 52
Seiten
19 bis 24
Erschienen: 2009-01-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Mit Schreiben vom 19. Dezember 2006 machte der Antragsteller im Zusammenhang mit der Einstellung von Angestellten ein Mitbestimmungsrecht sowohl bei der Zuordnung zu den Entgeltgruppen als auch bei der Festlegung der Entwicklungsstufen geltend. Dem trat der Beteiligte im Wesentlichen mit der Begründung entgegen, bei der individuellen Einstufung der Beschäftigten in die das Tabellenentgelt beeinflussenden Entwicklungsstufen seien keine kollektiven Beschäftigten-interessen erkennbar, welche eine Mitbestimmung erforderlich machen könnten.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG MITBESTIMMUNG EINGRUPPIERUNG ARBEITNEHMER BAT TÄTIGKEIT EINSTELLUNG PERSONALRAT SCHREIBEN HÖHE LEHRER ES ZEIT BEURTEILUNG TERMINOLOGIE ARBEITSVERHÄLTNIS