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Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Stufenzuordnung

Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 1 · S. 24 bis 25

Dokument
107774
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 52
Seiten
24 bis 25
Erschienen: 2009-01-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Mit Schreiben vom 17. Januar 2007 beantragte der Beklagte beim Kläger die Zustimmung zur Einstellung einer staatlich anerkannten Erzieherin sowie zur Eingruppierung in die vorgesehene Entgeltgruppe. In seiner Sitzung vom 30. Januar 2007 stimmte der Kläger der Einstellung zu, verweigerte jedoch die Zustimmung zur Eingruppierung mit der Begründung, sein Mitbestimmungsrecht beziehe sich auch auf die Stufenzuordnung. Dem trat der Beklagte im Wesentlichen mit der Begründung entgegen, bei der Stufenzuordnung handele es sich um eine nicht mitbestimmungspflichtige Einzelfallentscheidung.

Schlagworte

PERSONALVERTRETUNGSRECHT MITBESTIMMUNG EINGRUPPIERUNG ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG RHEINLAND-PFALZ TARIFVERTRAG SCHREIBEN ES BERATUNG Die Personalvertretung Berlin