CareLit Fachartikel
Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Stufenzuordnung
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 1 · S. 24 bis 25
Dokument
107774
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Schreiben vom 17. Januar 2007 beantragte der Beklagte beim Kläger die Zustimmung zur Einstellung einer staatlich anerkannten Erzieherin sowie zur Eingruppierung in die vorgesehene Entgeltgruppe. In seiner Sitzung vom 30. Januar 2007 stimmte der Kläger der Einstellung zu, verweigerte jedoch die Zustimmung zur Eingruppierung mit der Begründung, sein Mitbestimmungsrecht beziehe sich auch auf die Stufenzuordnung. Dem trat der Beklagte im Wesentlichen mit der Begründung entgegen, bei der Stufenzuordnung handele es sich um eine nicht mitbestimmungspflichtige Einzelfallentscheidung.
Schlagworte
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
MITBESTIMMUNG
EINGRUPPIERUNG
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
RHEINLAND-PFALZ
TARIFVERTRAG
SCHREIBEN
ES
BERATUNG
Die Personalvertretung
Berlin