CareLit Fachartikel
Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage, Umfang des Fragerechts des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebersgegenüber einem Stellenbewerber
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 1 · S. 31 bis 34
Dokument
107777
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Anlass der Bewerbung eines Arbeitnehmers/ einer Arbeitnehmerin auf eine vom öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle braucht eine Vorstrafe nicht nach § 53 Abs.1 Nr.l BZRC offenbart zu werden, wenn sie nicht gemäß § 32 Abs. 2 BZRG in ein polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 Abs.1 Satz 1 BZRG einzutragen ist (im Anschluss an BAG 21.02.1991 -2 AZR 449/90 - AP Nr.35 zu § 123 BGB; offengelassen von BAG 27.7.2005 - 7 AZR 508/04 - EzA Art.33GG Nr. 29).
Schlagworte
EINSTELLUNG
ARBEITGEBER
ESSEN
TÄTIGKEIT
URTEIL
BEWERBUNG
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
SCHREIBEN
EIGNUNG
LEISTUNG
ELEMENTE
RELIGION
GESCHICHTE
UNTERRICHT
ZULASSUNG